Statuten & Reglemente
Hier finden Sie die Statuten und Reglemente des Tauchclubs Interlaken.
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TCI Statuten (Grösse: 80 KB)
TCI Material- und Füllanlagenreglement
1. Leihmaterial
Die Club- Infrastruktur und das Leihmaterial ist für den persönlichen Gebrauch der Clubmitglieder bestimmt.
Persönlich bedeutet: Alles Material welches jedes Clubmitglied selber im Rahmen seiner taucherischen Aktivitäten verwendet. Die beinhaltet nicht das Ausleihen von Material an Tauchpartner oder die Verwendung zu Ausbildungszwecken welche nicht im Rahmen des Tauchclubs Interlaken durchgeführt werden.
Sinngemäss soll diese Definition auch für das Füllen von Tauchgeräten verwendet werden.
1.1 Allgemein
Der Club stellt in geringem Umfang Leihmaterial zur Verfügung. Das Material soll den Clubmitgliedern gratis zur Verfügung stehen.
1.2 Ausleihliste
Alles Material welches im Clublokal ausgeliehen wird, muss auf der Ausleihliste eingetragen werden.
Die Ausleihdauer soll nach Möglichkeit auf maximal einen Monat beschränkt werden. Das Rückgabedatum ist ebenfalls auf der Ausleihliste zu vermerken.
1.3 Wartung
Jedes Clubmitglied ist dafür verantwortlich, dass das Material in demselben oder besserem Zustand innert einem Monat in das Clublokal zurückgebracht wird.
Können Reparaturen nicht selbständig ausgeführt werden ist das weitere Vorgehen mit dem Materialwart abzusprechen.
1.4 Materialausleihe durch Dritte
Material kann an Dritte ausgeleiht werden sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
- Die Drittpersonen sind für den Umgang mit dem Material entsprechend geschult und kennen die Risiken und die (Nitrox Geräte dürfen z.B. nur an ausgebildete Nitrox TaucherInnen abgegeben werden.)
- Clubanlässe werden nicht beeinträchtigt.
- Das Material wird von einem Clubmitglied ausgegeben und ordnungsgemäss auf der Ausleihliste eingetragen.
- Das Clubmitglied welches das Material ausgegeben hat, ist auch dafür verantwortlich, dass das Material in ordnungsgemässem Zustand innert nützlicher Frist zurückgebracht wird.
1.4.1 Materialmiete
Um die Unkosten für die Wartung zu decken, soll eine Miete erhoben werden.
Nehmen Dritte an Tauchclubanlässen teil und leihen dazu Clubmaterial, kann die Miete erlassen werden.
Mietpreise (pro Tauchgang):
- Tauchgerät: 10.–
- Maske, Schnorchel, Flossen: je 5.–
- Jacket: 10.–
- (Ist evtl. um weiteres vorhandenes Material zu erweitern.)
2 Füllbetrieb
2.1 Allgemein
Der TCI betreibt und unterhält eine eigene Kompressor Anlage zum Füllen von Pressluft- und Nitrox-Geräten.
2.1.1 Wartung der Anlage
Die Wartung der Füllanlage wird durch den Materialwart organisiert. Defekte sind sofort dem Materialwart zu melden.
2.1.2 Risiken und Gefahren
Tauchgeräte stehen unter hohem Druck. Unsachgemässer Umgang kann eine erhebliche Gefährdung von Leben und Material zur Folge haben. Jedermann muss sich den Gefahren bewusst sein.
Alle Mitglieder benutzen die Füllanlage auf eigenes Risiko.
2.1.3 Prüfung der Tauchgeräte
Tauchgeräte dürfen nur gefüllt werden, wenn die Geräte für den entsprechenden Anwendungsfall tauglich und ordnungsgemäss geprüft sind.
Der Club organisiert regelmässig eine Flaschenputz- und Prüfaktion welche für alle Mitglieder offen ist.
Der Preis für eine komplette Flaschenprüfung (zerlegen, prüfen, reinigen und Zusammenbau) beträgt ca. CHF 80.– je nach Art der Prüfung und Preis vom Prüflabor. Darin enthalten ist ebenfalls die Prüfgebühr.
2.1.4 Bezahlen der Miet- Füllbeträge
Der geschuldete Betrag soll direkt in die «Luftkasse» eingeworfen und gleichzeitig im Kontrollbüchlein eingetragen werden.
Missbrauch ist nicht nur unkollegial, sondern schadet auch dem Club, da die Anlage Unterhaltskosten verursacht.
2.2 Pressluft
2.2.1 Füllberechtigung
Die Voraussetzungen für eine Füllberechtigung sind:
- Aktivmitgliedschaft im TCI.
- Voraussetzung für die selbständige Bedienung der Kompressor-Anlage ist ein absolvierter Einführungskurs.
- Inhaber eines Luft-Abonnements.
- Dritte mit einem Luft-Abonnement.
2.2.2 Selbständige Verwendung des Kompressors
Alle welche den Kompressor selbständig bedienen wollen, bezahlen einen einmaligen Beitrag von Fr 100.– und erhalten damit das Luft-Abonnement.
Dritte können ein Jahresabonnement abschliessen. (Preis siehe Füllreglement Luft)
2.2.3 Füllpreise
Für Clubmitglieder mit Luft-Abonnement ist die Pressluftfüllung gratis. Mitglieder oder Nichtmitglieder ohne Abo haben den Preis von CHF 8.– pro Füllung zu entrichten. Die Kasse ist im Clublokal.
2.2.4 Zu Beachten
Das Clublokal befindet sich auf Privatgelände mit Werkstatt und Wohnungen. Wir sind dort geduldet und haben uns dementsprechend zu verhalten. Die Hausordnung ist strikte zu befolgen und die Zeiten einzuhalten.
Wir bedienen unsere Füllanlage sorgfältig und verantwortungsbewusst und nehmen Rücksicht auf die Anwohner.
2.3 Nitrox
2.3.1 Füllberechtigung
Die Voraussetzungen für eine Füllberechtigung sind:
- Luft-Abonnement für die Pressluftanlage.
- Voraussetzung für die selbständige Bedienung der Nitrox-Anlage ist ein absolvierter Nitrox-Einführungskurs.
2.3.2 Selbständige Verwendung des Kompressors
Alle welche die Nitrox-Anlage selbständig bedienen wollen, bezahlen einen einmaligen Beitrag von CHF 100.– und erhalten damit ein Nitrox-Abonnement.
2.3.3 Füllpreise
- Für Club Mitglieder mit Nitrox-Abonnement pro Flasche CHF 5.-
- Mitglieder oder Nichtmitglieder ohne Nitrox-Abonnement bezahlen pro Füllung CHF 12.50
Die Präsidentin: Irène Gerber
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